--- ESM das neue Ermächtigungsgesetz ---




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--- ESM das neue Ermächtigungsgesetz ---

Ungelesener Beitragvon eander » Di 9. Aug 2011, 11:15

ESM der Europäische Stabilistations Mechanismus,
ein Gesetz in Vorbereitung das öffentlich kaum bekannt ist.

Lest dazu ein Blog von Beatrix von Storch

Siehe:
http://www.freiewelt.net/blog-3321/der- ... t%E4t.html

Davon einige Ausschnitte (Unterstreichungen von mir):

--- Zitat:

Der Vertragsentwurf zur Transferunion ist öffentlich -
Ziel ist die Beendigung staatlicher Haushaltssouveränität


Der Vertragsentwurf für die Transferunion ist (versehentlich?) öffentlich geworden.
Sie finden ihn am Ende dieses Artikels in voller Länge.

Die wichtigsten Passagen habe ich ( Beatrix von Storch) hier wörtlich zitiert- und mir erlaubt, ein paar Fragen zu stellen. In der Zusammenfassung muß man sagen: Mit dem Vertrag zur Transferunion, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sollen wir den ESM ermächtigen, über unser Einkommen und Vermögen zu verfügen, zunächst über 700 Mrd. Euro, aber diese Summe kann jederzeit und unbegrenzt durch den ESM selbst angehoben werden. Damit ist unsere staatliche Souveränität faktisch beendet. Es dürfte unbestritten sein, daß, wenn der Betrag angehoben werden kann, auch angehoben werden wird.

Wir haben dann – mangels Geld - keine Möglichkeit mehr, irgend etwas zu gestalten. Oder anders gesagt: Es steht zur freien Disposition des ESM, wieviel uns bleibt. Souverän sind wir dann jedenfalls nicht mehr. Faktisch wird so unsere Souveränität abgeschafft. Demokratie, Bürgerrechte, Rechtsstaat? Adé. Aber lesen Sie den Vertrag selbst. Hier:

Artikel 8: Grundkapital

Ziffer 1: Das Grundkapital beträgt 700 Mrd. Euro.

Ziffer 4: Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital ... zu leisten. ... Sie haben allen Kapitalabrufen fristgemäß ... Folge zu leisten.

Ich frage mich: Wieso eigentlich 700 Milliarden. Woher kommt diese Zahl? Wer hat sie errechnet? Und was heißt “bedingungslos und unwiderruflich”? Wenn ein neues Parlament gewählt wird, das vielleicht den Transfer nicht mehr will – das geht dann also nicht mehr?


Artikel 9: Kapitalabrufe

Ziffer 3: ... Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei Anforderung jeglichem ... durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen.

Ich frage mich: ...nichts. Das habe ich verstanden. Wenn der Direktor ruft, dann muß es schnell gehen. Immerhin- 7 Tage. Bei den normalen Bankenlaufzeiten müßten wir also innerhalb von 4 Tagen den Überweisungsträger ausfüllen. Das ist zu schaffen...


Artikel 10: Änderung des Grundkapitals

Ziffer 1: Der Gouverneursrat kann Änderungen des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 ... entsprechend ändern.

Ich frage mich: ...? ... ?? Wie bitte? Die 700 Mrd. sind also nur der Anfang? Der ESM kann also beliebig nachfordern? Unbegrenzt? Und wir sind dann (s. Artikel 9) “bedingungslos und unwiderruflich” verpflichtet, zu zahlen? Und ab 1 Billion- da gelten auch die 7 Tage? Oder können wir da vielleicht 10 Tage Zeit bekommen?


Artikel 17: Aufnahme von Krediten

Ziffer 1: Der ESM ist ermächtigt, ... auf den Kreditmärkten, Kredite von Banken, Finanzinstituten und sonstigen Personen oder Einrichtungen aufzunehmen.

Ziffer 2: Die Modalitäten der Kreditaufnahme werden vom Geschäftsführenden Direktor ... bestimmt.

Ich frage mich: ...äh. Kredite aufnehmen? Wozu denn das jetzt? Wir zahlen doch zig-Milliarden ein und wenn zig-Milliarden nicht reichen, dann haben wir doch Artikel 10: Änderung des Grundkapitals durch den Gouverneursrat. Ist also dieses Recht zur Kreditaufnahme da, damit der ESM flüssig bleibt, wenn der Gouverneur mal Ferien macht- und vergessen hat, vorher noch das Grundkapital zu erhöhen? Und wer sind die “sonstigen Personen”- bitte? Und die Darlehensbedingungen bestimmt der Direktor. Wenn also eine “sonstige Person”, sagen wir mal - 35 % Zinsen haben will- dann kann er das also vereinbaren, ja?


Artikel 25: Externe Rechnungsprüfung

Die Prüfung der Rechnungsführung des ESM erfolgt durch unabhängige externe Rechnungsprüfer, die vom Gouverneursrat bestätigt werden.

Ich frage mich: Ehrlich- jetzt war ich grade beruhigt, weil ja ein Externer die Bücher prüft. Der würde ja sofort Alarm machen, wenn da irgend etwas nicht sauber ist. Aber – “...vom Gouverneursrat bestätigt”. Das klingt jetzt ein bischen danach, daß ich mich dem Strafrichter unterstelle- den ich mir vorher frei ausgesucht habe. Wirklich- das kann´s nicht sein. Oder?



Artikel 27: Rechtsstellung des ESM, Immunitäten und Vorrechte

Ziffer 1: Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet jeden ESM-Mitglieds die Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte gewährt, die in diesem Artikel festgelegt sind:

Ziffer 2: Der ESM...verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für den Erwerb und die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, den Abschluß von Verträgen, das Anstrengen von Gerichtsverfahren.

Ziffer 3: Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität ...
jedoch nicht, soweit der ESM ... ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet.

Ziffer 4: Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit.

Ziffer 5: Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.

Ziffer 6: Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.

Ich frage mich: ...also jetzt frag ich mich eine ganze Menge: Der ESM soll Staaten in der Krise unser Geld zuteilen. Wieso muß er dann Grundstücke kaufen dürfen? Und Schiffe? Und Inseln? Und U-Bahnen? Und Gold? Und Silber? Und- Huh Und was gekauft wird, entscheidet das auch der Gouverneur? Und zu welchem Preis? Oder schaltet er da vielleicht noch einen Makler ein? Einen – unabhängigen? Und der ESM darf “Gerichtsverfahren anstrengen”. Also auch gegen Staaten, die nicht zahlen? Oder gegen Staaten, die Ihre Wasserversorgungssysteme nicht verkaufen wollen? Und dann genießen der “ESM und sein Eigentum”- Stop. “Der ESM und sein Eigentum”- also wenn wir unseren Beitrag leisten, dann ist der ESM nicht irgendwie unser Treuhänder, der für uns unser Eigentum verwaltet, sondern er bekommt unser Eigentum übertragen? Und wenn der ESM dann Eigentümer geworden ist, ab dann gilt dafür die völlige gerichtliche Immunität? Jetzt wird mir schwindelig. Wir können also keine Ansprüche mehr geltend machen- und “Gerichtsverfahren anstrengen”- so, wie es der ESM ausdrücklich aber selber kann? Ja? Ist es das? Ok. Pardon. Man muß nur weiter lesen. Da steht es ja: Keine Durchsuchung, Wegnahme – durch kein Regierungshandeln, Gesetz, Verwaltung. Ok. Das ist jetzt deutlich. Da geht also nix mehr. Für niemanden. Kein Parlament Europas, also die Völker Europas, haben dann Null Zugriff mehr. Auch keine Durchsuchung. Nee. Da hab ich jetzt keine Frage mehr. Ach so- und die Archive und die Räumlichkeiten des ESM sind auch “unverletzlich”. Wir kommen da also weder rein, noch können wir ein Blatt der Unterlagen einsehen. Könnte man so eine uneinnehmbare Festung beschreiben?


Artikel 30: Immunität von Personen

Ziffer 1: Die Gouverneursratsmitglieder, Direktoren und Stellvertreter und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer ... Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke...


Ich frage mich: ...Immunität heißt- keine Klagen wegen Untreue, Diebstahl, Raub und keine Klagen auf Schadensersatz. Und wenn die grobes Unrecht machen? Viel zu viel Geld eintreiben? Und das dann veruntreuen? Dann sind die Damen und Herren genauso geschützt, wie demokratisch gewählte Volksvertreter?



Artikel 42: Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Ziffer 1: Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichnerstaaten...bis zum 31.12.2012.


ICH FRAGE MICH: Diesem Vertrag muß der Deutsche Bundestag also zustimmen. Wenn er nicht zustimmt, gilt der Vertrag nicht für uns. Also- alles kein Problem. Denn DEM kann ein deutscher Abgeordneter, der die Interessen der deutschen Bevölkerung zu vertreten hat und einen Eid darauf geleistet hat, nicht zustimmen. Das ist ausgeschlossen. Artikel 20 Absatz 4 GG garantiert jedem Bürger sogar das Recht zum Widerstand gegen jeden, der unsere verfassungsmäßige Ordnung abschaffen will. Wenn dieser ESM-Vertrag nicht die Abschaffung unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist, dann wüßte ich gerne, wie so etwas aussehen müßte.
P.S.

Anlage 1: Aufteilungsschlüssel für die finanziellen Beiträge zum ESM:

Deutschland 27,1 % (= 190 Mrd. Euro)
Frankreich 20,3 % (= 142 Mrd. Euro9
Italien 17,9 % (= 125 Mrd. Euro)
Spanien 11,9 % (= 83 Mrd. Euro)
...
Portugal 2,5 % (= 17 Mrd. Euro)
Griechenland 2,8 % (=19 Mrd. Euro)
Irland 1,6 % (= 11 Mrd. Euro).


...und wenn einer der Mitglieder, z.B. Griechenland, zufällig nicht zahlen kann, wird dessen Anteil von den anderen übernommen (Artikel 21 Ziffer 2).

----- Ende des Zitats

Link (siehe oben) zum Vertragstext des ESM in seiner nicht-amtlichen Übersetzung und in voller Länge, wie er allen Abgeordneten vorgelegt worden ist.

ebenso ein vorbereiteter Text um bei Bundestagsabgeordneten zu protestieren.

Ich denke das sollte man unbedngt tun, auch diejenigen die ein geringes Einkommen haben - denn es wird ALLE von uns treffen.

gruss
eander
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von Anzeige » Di 9. Aug 2011, 11:15

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